Grundlagen für Service- und Montageleistungen

(Stand vom 1. Januar 2006)

Dispositionszuständigkeit für Service und Montagen:

Herr Uwe Mietz

Tel.: 02501-9259-15
uwe.mietz@laif.net

Kundendienstsätze

Für einen angeforderten Service-Techniker:

Fahrt- bzw. Wartestunde

EUR     43,50

KD-Wagen je Kilometer

EUR     00,62

Stundensatz

EUR     58,70

Spesen und evt. anfallende Hotelkosten

nach Aufwand

Arbeitszeitregelung

Die Zeiten gelten inkl. 0,45 h Pause.

Montag - Donnerstag:

15.45 Uhr

Freitag:

14.15 Uhr


Für Wartungs- und Reparaturarbeiten, die auf Kundenwunsch zu Zeiten ausserhalb der o.g. Arbeitszeit stattfinden, wie z.B. Samstags-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit werden Zuschläge erhoben.

Evtl. anfallende Kosten für Telefon, Fracht und Express, sowie Ersatzteile und sonstige Auslagen gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Veränderung der Kosten sind wir zur Anpassung unserer Preise berechtigt.

Für die Berechnung gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Sätze.

Unseren Monteuren sind, wenn erforderlich, kostenlos Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Darüber hin­aus ist jegliche Hilfe zu gewähren, die geeignet ist, sachgemäßes Arbeiten zu ermöglichen.

Unsere Monteure sind verpflichtet, sich anfallende Arbeits-, Fahr-, Wege- und Wartezeiten für Wartungs- und Reparaturarbeiten, Service- und Montageleistungen, verwandte Ersatzteile und sonstige anfallende Mittel sowie den Erfolg der Arbeiten, auf die dafür vorgesehenen Montageberichte bestätigen zu lassen. Ist ein zur Bestätigung Befugter nicht anwesend, gelten die von unserem Monteur gefertigten Belege als Nachweis. Rechnungsstellung erfolgt aufgrund dieser Unterlagen.

Für eingebaute Ersatzteile, ausgenommen Verschleißteile, leisten wir für die Dauer von sechs Monaten, höchstens jedoch für 1000 Arbeitsstunden Gewähr, sofern die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartun­gen und Betriebsanweisungen durchgeführt bzw. beachtet, sowie Beschädigungen nicht durch äußerliche Einwirkungen verursacht wurden. Die Gewährleistung erfolgt im übrigen nach dem allgemeinen Lieferbedingungen des Herstellers.

Für Folgeschäden haftet die Laif engineering GmbH nicht.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist sind Mängel unverzüglich zu melden. Von der Laif engineering GmbH sind nur die Aufwendungen für die Behebung unverzüglich gemeldeter Mängel zu tragen. Entstehen Schäden infolge der Nutzung trotz eines vorhandenen Mangels, gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.

Unsere Monteure sind nicht zur Zusicherung von Eigenschaften, Einräumung weitergehender Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Zusagen berechtigt.

Reklamations- und Austauschteile sind uns frachtfrei einzusenden. Werden die Teile nicht zurückgeliefert oder ist das Austauschteil nicht aufarbeitungsfähig, erfolgt eine nachträgliche Berechnung.

Zahlungen haben gemäß, den auf der Rechnung enthaltenen Bedingungen, zu erfolgen. Sonderabspra­chen bedürfen der Schriftform.

Die Berechnung der Preise erfolgt nach der jeweilig gültigen Ersatzteilpreisliste.

Die Preise verstehen sich zzgl. ges. MwSt.

Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der Gesellschaft.